Förderung
In Rheinland-Pfalz profitieren Vertragsärzte von attraktiven Fördermöglichkeiten. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie Fördergelder beziehen können.
Niederlassung
Um die ambulante medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, unterstützen und fördern wir als KV RLP gemeinsam mit den Krankenkassen die Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten in unserem Bundesland über einen eigenen Strukturfonds.
Wer eine Praxis neu gründet oder übernimmt, eine Nebenbetriebsstätte einrichtet oder andere Vertragsärzte oder Vertragspsychotherapeuten einstellt, kann gefördert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies im Rahmen einer Einzelpraxis oder einer Kooperation erfolgt. Entscheidend ist aber, in welcher Region und in welcher Fachgruppe die Niederlassung bzw. die Anstellung stattfindet. Die Fördergebiete werden zum 1. Januar eines jeden Jahres bestimmt und sollen zur Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung in Städten und im ländlichen Raum beitragen.
Hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen
Wenn Sie als Hausarzt in einer ländlichen Region tätig werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Fördergelder des Landes Rheinland-Pfalz zurückgreifen. Wie hoch der Förderbetrag ist, welche Voraussetzungen ganz genau gelten und welche Unterlagen Sie bis wann einreichen müssen, erfahren Sie auf der Website hausarzt.rlp.de der Landesregierung. Hier finden Sie unter anderem auch den Antrag, die Förderrichtlinie und eine Liste der Förderregionen:
Weiterbildung
Um die ambulante ärztliche Patientenversorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, fördern wir als KV RLP die Weiterbildung von Ärzten innerhalb aller Fachgruppen. Der Förderzuschuss soll helfen, die personellen und zeitlichen Aufwände abzudecken, die dem weiterbildenden Arzt aus der Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung entstehen.
Arztpraxen, die eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen, können einen monatlichen Förderbetrag erhalten. Bei einigen Fachgruppen beteiligen sich die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen an der Förderung, weshalb hier ein höherer Förderbetrag monatlich weitergegeben werden kann. mehr erfahren
Alle Einzelheiten zur Förderung der Weiterbildung enthalten die KV RLP-Richtlinien:Förderung der allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Weiterbildung gemäß § 75a SGB V Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die KV RLP
Fort und Weiterbildungsmaßnahmen
Als KV RLP fördern wir in bestimmten Leistungsbereichen einzelne Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Förderung soll Sie, die Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz, dabei unterstützen, wichtige versorgungsrelevante, fachliche Qualifikationen zu erwerben. Damit leisten wir als KV RLP einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Patientenversorgung im Land.
Eine Förderung ist zunächst in den folgenden Leistungsbereichen möglich:
Gruppenpsychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
Finanziell gefördert werden die direkten Fort- und Weiterbildungskosten wie zum Beispiel die Aufwendungen für den Besuch eines Seminars oder die Inanspruchnahme einer Supervision. Die Förderhöhe richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten – und reicht bis zu einer maximalen Obergrenze von 2.500 Euro. Die Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme sollte nicht länger als zwei Jahre dauern.
Einen Antrag auf Förderung können alle rheinland-pfälzischen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten stellen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Tätigkeitsumfang einen mindestens hälftigen Versorgungsauftrag umfassen. Welche weiteren Bedingungen für die Antragsstellung gelten und welche Unterlagen eingereicht werden müssen, sind in der zugehörigen Förderrichtlinie nachzulesen.
Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung
Wir fördern das Ablegen der Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung mit 500 Euro. Lesen Sie mehr in der Förderrichtlinie.
Kurs psychosomatische Grundversorgung
Außerdem fördern wir die Teilnahme am 80-stündigen Kurs psychosomatische Grundversorgung mit 1.000 Euro. Ein Antrag stellen können Vertragsärzte in Weiterbildung der Fachrichtungen Allgemeinmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die einen durch die KV RLP geförderten Weiterbildungsabschnitt im ambulanten Bereich absolviert haben, absolvieren oder absolvieren werden. Sie müssen dabei die Absicht haben, in Rheinland-Pfalz tätig zu werden. Die Förderrichtlinie verrät Ihnen mehr.
Praktisches Jahr
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Medizinstudierende, die einen Teil des Praktischen Jahres (PJ) in der Allgemeinmedizin absolvieren. Wer sich im PJ im Wahlfach Allgemeinmedizin für ein Tertial in einer rheinland-pfälzischen Lehrpraxis entscheidet, kann in dieser Zeit eine finanzielle Förderung in Höhe monatlich 600 Euro und damit insgesamt 2.400 Euro erhalten.
Darüber hinaus fördert die Stiftung Perspektive Hausarzt alle Medizinstudierenden, die an einer medizinischen Fakultät in Deutschland eingeschrieben sind, in einer Lehrpraxis in einer Stadt oder Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohner arbeiten und denen deshalb nachweisbar Fahrt- oder Wohnkosten entstehen. Fahrt- und Wohnkostenzuschüsse bis 100 Euro monatlich sind möglich.
Akademische Lehrpraxen
Als KV RLP fördern wir akademische Lehrpraxen in Rheinland Pfalz, die Medizinstudierende für die Dauer eines PJ-Tertials ausbilden. Dadurch wollen wir erreichen, dass der vertragsärztliche Bereich in der ärztlichen Ausbildung gestärkt wird. Denn während des PJ können sich angehende Ärztinnen und Ärzte ein gutes Bild über die vielfältigen Aufgaben der ärztlichen Tätigkeit machen – ganz besonders auch im ambulanten Bereich. Mit der Förderung wollen wir für akademische Lehrpraxen außerdem einen Anreiz setzen, sich für die Ausbildung der Medizinstudierenden im vertragsärztlichen Bereich besonders zu qualifizieren und zu engagieren.
Famulatur
Hausärztlichen Nachwuchs zu gewinnen, ist für uns, die KV RLP, ein wesentliches Ziel. Als eine Maßnahme haben wir bereits 2013 ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das Famulanten in rheinland-pfälzischen Hausarztpraxen finanziell unterstützt.
Wenn Sie also später als niedergelassener Arzt einen Famulanten in Ihrer Praxis aufnehmen, gilt: Bis zu zwei Famulaturmonate fördern wir mit jeweils 500 Euro. Abgedeckt werden soll der Aufwand für Anfahrt und Unterkunft insbesondere in ländlichen und schwächer versorgten Regionen.